Hygienekonzept

 

Hygienekonzept der Grundschule Niedenstein (gültig ab dem 02.05.2022)

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und der Nachweis einer Testung sind aufgehoben. Somit entfällt auch das Testheft. Um Schülerinnen und Schülern auch nach Wegfall der Testpflicht eine Testmöglichkeit anzubieten, stellt das Land Hessen allen Schülerinnen und Schülern bis zu den Sommerferien 2022 weiterhin Antigen-Selbsttests zur Verfügung, mit denen sie sich im häuslichen Umfeld und damit außerhalb der Schulzeit testen können. 
Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik kann ab Montag, den 2. Mai 2022, wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
Wir achten in allen Räumen weiterhin auf eine umfassende Belüftung.
Mit Wirkung zum 29. April 2022 wird die Zeit der Absonderung für mit dem SARS-CoV2-Virus infizierte Personen von bisher zehn auf nun fünf Tage verkürzt. Falls Krankheitssymptome für COVID-19 aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen. Deshalb sind Schülerinnen oder Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Unterrichtsteilnahme befreit. 

Archiv 2019/2020

Archiv 2019/2020

10.07.2020

Liebe Eltern,

das Schuljahr 2019/2020 ist absolviert. Es war ein ganz Besonderes. Die Corona-Pandemie stellte uns Alle vor große Herausforderungen.

Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Eltern bedanken. Während der letzten Wochen haben Sie uns durch Ihren Einsatz in der Zeit ohne Präsenzunterricht sehr unterstützt. Unter für Sie oft nicht leichten Bedingungen haben Sie dafür gesorgt, dass die Unterrichtsausfälle nicht zu gravierend wurden.

Bei den Elternbeiräten bedanken wir uns für die Hilfe bei der Weiterleitung von Elternbriefen und Arbeitsmaterialien.

Ein besonders großes Lob gebührt den Kindern. Eine lange Zeit ohne Kontakte zu den Freunden, ohne gewohnte schulische Abläufe, ohne die Unterstützung der Lehrerinnen musste gemeistert werden. Im Präsenzunterricht waren viele Verhaltensregeln einzuhalten. All dies haben die Kinder sehr gut gelöst.

„Danke!“ möchte ich allen Kolleginnen und dem Team der Ganztagsbetreuung sagen. Auch wir hatten keinerlei Erfahrungen mit dieser außergewöhnlichen Situation. Mit Einsatzbereitschaft und Engagement erfüllte jeder seine Rolle.

Nicht vergessen möchten wir den Fleiß von Frau Schnieders, Herrn Wilke und den Raumpflegerinnen Frau Stichilas und Frau Steckler.

In den Rundschreiben zum Abschluss der letzten Schuljahre blickten wir auf die vielen Aktionen und Veranstaltungen, die wir mit den Kindern gestaltet und erlebt haben, zurück. Leider mussten wir in den vergangenen Wochen auf diese Momente verzichten. Aber Vieles davon versuchen wir nachzuholen!

Im kommenden Schuljahr 2020/21 wird ein regulärer Unterrichtsbetrieb angestrebt. Der erste Schultag ist der 17.08.2020. In der kompletten ersten Schulwoche haben die Kinder von der 2. bis zur 5. Stunde Unterricht bei der jeweiligen Klassenlehrerin.

Das Kollegium und alle Mitarbeiter der Louise-Schröder-Schule wünschen Ihnen und Ihren Kindern erholsame Ferientage. Die Viertklässler verabschieden wir mit den besten Wünschen in die weiterführenden Schulen.

Herzliche Grüße!

Kai Prüfer(Schulleitung)

 

 

19.06.2020

Liebe Eltern,

unsere Hygieneregeln wurden der aktuellen Situation angepasst. Mit dem Elternbrief vom 19.06.2020 informieren wir Sie darüber.

Viele Grüße

Kai Prüfer

 

13.06.2020

Liebe Eltern,

ab dem 22.06.2020 findet der Präsenzunterricht in der Schule wieder täglich für alle Kinder statt. Mit dem Elternbrief vom 13.06.20 erfahren sie wichtige Details, wie dies an unserer Schule umgesetzt wird. Wir freuen uns auf Ihre Kinder!

Viele Grüße

Kai Prüfer

 

27.05.2020

Liebe Eltern,

bitte beachten Sie folgende Elternbriefe:

26.05.20

19.05.20

12.05.20

08.05.20

02.05.20

22.04.20 Klasse 4

23.04.20 Klasse 4

25.04.20

 

18.04.2020

Liebe Eltern,

in der kommenden Woche (20.-24.04.) findet eine Notbetreuung wie bisher statt. Die Gruppe der Eltern, die diese in Anspruch nehmen dürfen, entnehmen Sie bitte der Homepage des Hessischen Kultusministeriums. Wichtig ist, sich möglichst vorher bei uns anzumelden, denn wir müssen das Personal entsprechend planen.

Ab dem 27.04.2020 soll die Schule für die 4.Klassen geöffnet werden. Wir prüfen momentan, mit welcher Stundentafel, also welchen Fächern und welchem zeitlichen Rahmen wir den Unterricht starten. Die weiteren Jahrgangsstufen sollen in mehreren Schritten im Laufe des Monats Mai folgen. Grundsätzlich soll allen Jahrgangsstufen in diesem Schuljahr noch einmal Unterricht vor Ort ermöglicht werden.

Ab dem 20.04.2020 haben alle Lehrerinnen unserer Schule eine tägliche Sprechstunde. Diese kann per Telefon oder Mail abgehalten werden. Die Klassenlehrerin Ihres Kindes informiert Sie über den konkreten Termin.

Ich werde in der Schulleitung von 10.00 bis 13.00 Uhr für Sie erreichbar sein.

Für die unterrichtsersetzende Lernsituation wird es keine Leistungsbewertung geben. Nach vertiefender Behandlung im regulären Unterricht können die Inhalte der Hausaufgaben auch Gegenstand von Leistungsbewertungen sein.

Weitere Informationen (u.a. zum Schulbusverkehr) folgen nächste Woche.

Ich möchte mich bei Herrn Nagel und allen Elternbeiräten der einzelnen Klassen ganz herzlich für die Unterstützung bei der Kommunikation mit Ihnen bedanken!!!

In der Hoffnung, dass Sie und Ihre Kinder gesund sind wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende.

Liebe Grüße

Kai Prüfer

 

16.04.2020

Der gestrigen Pressekonferenz war zu entnehmen, dass unsere Schule in der nächsten Woche noch geschlossen ist. Wir haben noch keine konkretere Information erhalten. Wir informieren Sie, sobald es Neues gibt. Spätestens am Wochenende erhalten Sie auch ein Schreiben von uns.

K.Prüfer

 

Elternbrief vom 07.04.2020

Liebe Eltern,

ich hoffe, dass es Ihnen und Ihren Familien gut geht und alle gesund sind.

Eine Entscheidung, wann die Schulen wieder geöffnet werden, ist erst für nach Ostern angekündigt. Es könnte also passieren, dass noch weiterer Unterrichtsausfall hinzukommt.

Da wir uns gut auf eine eventuelle weitere Schließung der Schule vorbereiten wollen, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Auch für uns war die Situation, den Kindern so spontan über einen längeren Zeitraum Hausaufgaben aufzugeben, eine völlig neue. Uns ist wichtig zu erfahren, wie dies zu Hause geklappt hat, wie Sie z.B. den Umfang der Aufgaben einschätzen.

Gern können Sie Ihre Erfahrungen an die Klassenlehrerinnen oder an mich über die Mail der Schulleitung weitergeben (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

In einer Lehrerkonferenz am 16.03.20 haben wir die Art der Weiterleitung der Aufgaben an die Kinder diskutiert. Da die Kolleginnen unterschiedliche z.B. technische Voraussetzungen besitzen, müssen sie selbst darüber entscheiden. Es kann keine einheitliche Lösung geben. Dies gilt auch für die Kontrolle der angefertigten Aufgaben.

Noch nie war der Wunsch "Bleiben Sie gesund!" so aktuell wie in der jetzigen Zeit. Wir alle hoffen, dass wir Ihre Kinder möglichst bald wieder in der Schule unterrichten können.

 K.Prüfer

 

02.04.2020

Liebe Eltern,

heute haben wir über die Elternbeiräte ein Schreiben des Staatlichen Schulamtes Fritzlar an Sie weitergeleitet. Darin finden Sie die Hotline des SSA zur Notfallbetreuung an den Wochenenden und den Osterferien (0151 61870541). Sollte sich spontan die Situation ergeben, dass Sie diese Betreuung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Hotline.

K.Prüfer

 

29.03.2020

Für die Notfallbetreuung in den Osterferien, den Wochenenden und Feiertagen finden Sie alle Infos und Musterformulare auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter "Kindernotfallbetreuung in den Ferien".

K.Prüfer

 

23.03.2020

Liebe Eltern,

die aktuellsten Informationen z.B. darüber, welche Eltern als Funktionsträger ihre Kinder zur Betreuung schicken dürfen, finden Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter "Für Schulleitung"- Schreiben vom 21.03.2020. Sollten Sie Ihr Kind anmelden, muss eine Bescheinigung für Funktionsträger ausgefüllt werden. Diese finden Sie auf der Homepage des HKM bzw. liegt sie an unserer Schule im Sekretariat und in der Betreuung bereit.

Für die Bereitstellung der Hausaufgaben ist jede Kollegin selbst zuständig. Die Zustellung kann daher auf verschiedenenen Wegen erfolgen.

K.Prüfer

 

 Liebe Eltern,

ab Montag, 16.03.2020, bis vorerst Sonntag, 19.04.2020 (Ende der Osterferien), bleibt unsere Schule geschlossen.

Eine Notfallbetreuung für Kinder ist ausschließlich dann vorgesehen, wenn beide Erziehungsberechtigte oder der/die allein Erziehungsberechtigte zu den folgenden Berufsgruppen gehören:

Personen in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung:·Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilaufbahnverordnung ·Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand-und Katastrophenschutzgesetzes ·Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz·Bedienstete des Justiz-und Maßregelvollzuges·Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes ·Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THW-Gesetz ·Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessischen Brand-und Katastrophenschutzgesetzes·die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medizinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere oAltenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des AltenpflegegesetzesoAltenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Altenpflegegesetzes ·Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfungvon Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten·Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung ·Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung ·Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs-und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren ·Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes ·Gesundheits-und Krankenpflegerinnen und Gesundheits-und Krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes·Hebammen gemäß § 3 des Hebammengesetzes ·Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäß § 1 des Hessisches -2 -Krankenpflegehilfegesetzes·Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten ·Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes ·Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes·Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes·Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 1 des Notfallsanitätergesetzes ·Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten ·Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes·Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes ·Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten ·Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes ·Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde ·Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

Diese Voraussetzungen für eine Betreuung gelten auch für den Ganztag. Die Kinder, deren Eltern zu den oben genannten Berufsgruppen gehören, werden im Notfall zu den bisher individuell angemeldeten Zeiten betreut.

Achtung: Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn Ihr Kind

  • Krankheitssymptome aufweist
  • in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
  • sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind.

Elternabende, Schulexkursionen… fallen aus. Leider entfällt auch unsere Fahrt in den Opel- Zoo. Das bereits überwiesene Geld wird zurückgezahlt.

Die Lehrer werden Sie per Mail oder Whats-App- Gruppen direkt oder über die Elternbeiräte informieren, welche Lernaufgaben zu bearbeiten sind, um den Unterrichtsausfall der 3 Schulwochen zu minimieren. Wir möchten Sie daher dringend bitten, diese Aufgaben mit den Kindern zu lösen. Die benötigten Arbeitsmittel (Schulbücher/ Arbeitshefte) können am Montag ab 07.00 Uhr aus der Schule geholt werden. Wir empfehlen, die Sportsachen zum Waschen ebenfalls zu holen.

Mit freundlichen Grüßen

K.Prüfer (Schulleiter)                               Niedenstein, 14.03.2020

 

Die Fahrradschule

Am Dienstag, dem 20.8.2019 hat für die Klassen 4a und 4b der Louise-Schröder-Schule in Niedenstein die Fahrradschule begonnen. Beide Klassen lernten an diesem Tag, wie man an einem Hindernis vorbeifährt. Die Polizisten gaben uns gute Tipps. Zwei Tage später übten wir die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Danach lernten wir die Vorfahrtsschilder kennen. Am Montag füllten alle Kinder einen Prüfungsbogen aus und übten für die praktische Prüfung.

Dienstag war es dann endlich soweit: Es war der Tag der Prüfung! Wir mussten mit den Polizisten durch Niedenstein fahren und alle haben bestanden und einen Fahrradpass bekommen. Obwohl es auch anstrengend war, hat es viel Spaß gemacht. Auf dem Foto sieht man die Klasse 4a mit den Polizisten Herrn Diehl und Herrn Hahne.

(Dieser Artikel wurde von Leonie Heun und Leon Chawraj (beide Klasse 4a) geschrieben, die an der Arbeitsgemeinschaft „Schulreporter“ teilnehmen.)  

 

 Verkehrsschule

 Der Schulgarten hat ein ganz neues Gesicht

Mit viel Liebe zum Detail und vor allem großem zeitlichen Aufwand gestaltete Bärbel Hußmann die Beete unseres Schulgartens neu. Fleißige Unterstützer fand sie dabei in Kindern der Ganztagsbetreuung. In unzähligen Stunden wurde umgegraben, Unkraut entfernt, Beete neu angeordnet und schließlich vielfältig bepflanzt. So können die Kinder jetzt Tomaten, Erdbeeren, Kürbissen, Rhabarber,… beim Wachsen beobachten. Auf die Ernte freuen sie sich jetzt schon. Auch zwei fahrbare Hochbeete schmücken nun den Schulhof.

Schulgarten

 Unser neues Insektenhotel

Unser ehemaliger Schüler Sebastian Lindenborn hatte die Idee, ein Insektenhotel auf dem Schulgelände zu bauen. Unterstützer fand er in Yvonne Lindenborn, Karsten und Klaus- Dieter Prior sowie vielen fleißigen Kinderhänden. Die Kosten teilten sich die Stadt Niedenstein und der Förderverein der Schule. Vielen Dank an alle Helfer für dieses tolle Projekt!

 Insektenhotel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Archiv 2018/2019

 

Unsere Schulkinder sind fit!

84 Kinder erfüllten im Jahr 2018 die Bedingungen für das Sportabzeichen und konnten nun ihre Urkunden und Abzeichen in Empfang nehemen.

 Sportabzeichen19

Projektwoche

In acht verschiedenen Projektgruppen lernten die Kinder viel über die Themen Wasser, Luft, Schall, Optik und Feuer. Für Begeisterung sorgten bei den kleinen Forscher vor allem die vielen spannenden Experimente.

FFW


Getreidetag in Kirchberg

Am 27.09.2018 machten sich die dritten Klassen der Louise-Schröder-Schule Niedenstein auf den Weg nach Kirchberg. Als Abschluss der Unterrichtseinheit "Getreide" sollte dort ein Aktionstag stattfinden.

Eingeteilt in vier Gruppen durchliefen die Schüler und Schülerinnen verschiedene Stationen.

Danach berichteten die Kinder aus den Klassen 3a und 3b: Zuerst waren wir auf dem Bauernhof von Herrn Itter. Dort lernten wir alte Getreidesorten kennen. Wir durften sogar die Schweine streicheln! Danach gingen wir zum Dorfgemeinschaftshaus. Hier konnten wir frühstücken und Getreidespiele spielen.

Die nächste Station war das Heimatmuseum. Herr Onnen und Herr Sommer zeigten uns die Erntegeräte von früher. Im alten Kirchberger Lädchen wartete das Team vom Backhaus auf uns. Jeder konnte sich dort eine Pizza vorbereiten. Mit dem "Pizzaexpress" wurden diese zum Backhaus gefahren. Es dauerte nicht lange, dann konnten wir die leckere Pizza im Felsenkeller verspeisen.

Herzlichen Dank an das Team vom Backhaus, vom Heimatmuseum, Herrn Itter und die Begleitpersonen, die diesen Tag ermöglicht haben. Es war ein wunderschöner Abschluss der Unterrichtseinheit!

Getreidetag Kirchberg

Von Luther weiß ich noch nicht so viel ...“

Am 31.10. fand in der Kirche von Niedenstein ein Gottesdienst zum Reformationstag statt, der von Pfarrer Böttner für die Grundschüler und die älteren Kindergartenkinder gestaltet wurde.

Da nicht alle von ihnen genügend Vorwissen über Martin Luther hatten, wurde zuerst ein kleiner Infofilm gezeigt. Dann trugen die vierten und dritten Schuljahre zur Gestaltung des Gottesdienstes bei: es gab ein Anspiel, das verdeutlichte, warum Martin Luther zum Mönch wurde, eine Klasse entwickelte die Lutherrose an einer Pinnwand und Fürbitten wurden gesprochen. Zwischendurch wurde kräftig gesungen und sich zur Musik bewegt.

Danke an Herrn Böttner und alle Beteiligten, die über Martin Luther so anschaulich und lebendig informiert haben!

Reformationstag 2

Alle Jahre wieder… und immer wieder schön!

Wie jedes Jahr nahm die Louise-Schröder-Schule aus Niedenstein auch diesmal am Vorlesetag der Stiftung Lesen teil. Mit 16 Vorlesern wurde den Schülern ein breites Angebot an verschiedensten Vorlesebüchern geboten. Von Tiergeschichten, über Krimis, lustige Texte, Kindergeschichten bis hin zu phantastischen Büchern war alles dabei.

Im Vorfeld hatten sich die Schüler anhand von Plakaten in ihr Wunschvorlesebuch eingewählt. Ausgerüstet mit den passenden Eintrittskarten suchten sie sich ihre Vorleser und genossen es sichtlich, eine halbe Stunde lang in andere Welten einzutauchen.

Beim Vorlesen wurden die Lehrer der Grundschule von der Sekretärin, dem Bürgermeister, dem Vorsitzenden des Elternvereins, zwei Schulassistentinnen, einer Erzieherin von der Rasselbande und dem ehemaligen Schulleiter Herrn Sommer unterstützt. Herzlichen Dank an alle Helfer!

Im Anschluss an den Vorlesetag erhielten die Schüler und Schülerinnen der ersten Klassen ein Geschenk von der Stiftung Lesen: In einem schönen Stoffbeutel bekam jedes Kind ein eigenes Buch zum Vorlesen bzw. Selberlesen geschenkt. Auf dem Foto präsentieren die drei Klassen stolz ihre Neuerwerbungen.

Zufriedene Gesichter bei Zuhörern und Vorlesern signalisierten: Wir sind auch nächstes Jahr wieder dabei, wenn es heißt: Vorlesetag!

Vorlesetag 2018

Weihnachtsmarkt, Weihnachtsmarkt, das ist wunderschön…

Am Abend des 26.11. war die Louise-Schröder-Schule in Niedenstein hell erleuchtet. Etwa achtzig Eltern hatten sich dort eingefunden, um für den Weihnachtsmarkt am 8. und 9.12. zu basteln: Es wurde fleißig genäht, geschnitten, geklebt, gehäkelt, gefaltet…

Was an diesem Abend so alles entstanden ist? Kommen Sie doch am nächsten Wochenende zu unserem Stand auf dem Weihnachtsmarkt in Niedenstein und lassen Sie sich überraschen!

Wir, die Schüler und Schülerinnen, die Eltern und das Kollegium der Grundschule freuen uns auf Ihren Besuch. Nochmals herzlichen Dank an alle Helfer!

Bastelabend für den Weihnachtsmarkt


Datenschutz

Datenschutz­erklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

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Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

2. Hosting und Content Delivery Networks (CDN)

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3. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

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Grundschule des Schwalm Eder Kreises

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Friedensstr. 28
34305 Niedenstein

Telefon: 05624 /735
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WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

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Soweit Cookies von Drittunternehmen oder zu Analysezwecken eingesetzt werden, werden wir Sie hierüber im Rahmen dieser Datenschutzerklärung gesondert informieren und ggf. eine Einwilligung abfragen.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

5. Plugins und Tools

 

OpenStreetMap

Wir nutzen den Kartendienst von OpenStreetMap (OSM). Anbieterin ist die Open-Street-Map Foundation (OSMF), 132 Maney Hill Road, Sutton Coldfield, West Midlands, B72 1JU, United Kingdom.

Wenn Sie eine Website besuchen, auf der OpenStreetMap eingebunden ist, werden u. a. Ihre IP-Adresse und weitere Informationen über Ihr Verhalten auf dieser Website an die OSMF weitergeleitet. OpenStreetMap speichert hierzu unter Umständen Cookies in Ihrem Browser oder setzt vergleichbare Wiedererkennungstechnologien ein.

Ferner kann Ihr Standort erfasst werden, wenn Sie dies in Ihren Geräteeinstellungen – z. B. auf Ihrem Handy – zugelassen haben. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung. Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von OpenStreetMap unter folgendem Link: https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Privacy_Policy.

Die Nutzung von OpenStreetMap erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

louise schroeder schule

Grundschule des Schwalm Eder Kreises

Grundschule Niedenstein

Die Schule liegt zentral im Hauptort Niedenstein, die Ortsteile Kirchberg und Metze sind über Schulbusverkehr angebunden. Das Sekretariat ist vormittags in der Zeit von 08.00 bis 12.15 Uhr unter der Telefonnummer 05624/735 erreichbar. Mitteilungen können unter der Nummer 05624/920239 oder per Mail an
poststelle@g.niedenstein.schulverwaltung.hessen.de
gesendet werden.

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